Ärzte zocken ab


Bestatterforum Fachdiskussionen - Dialog mit Bestatterkunden

Geschrieben von Micha am 28. Oktober 2008 10:48:03:

Nach der Gebührenordnung der Bundesärztekammer dürfen die Ärzte für die Durchführung der Leichenschau nach Gebührenziffer 100 für die Untersuchung eines Toten 14,47 Euro berechnen. Allerdings darf diese Summe „nach Aufwand) um das bis zu 3,5fache erhöht werden, d.h. maximal bis zu 51,00 Euro. Aber nur mit entsprechender Begründung.
Dazu darf nach §8 GOÄ ein Wegegeld berechnet werden, das von 3,58 Euro (bis zu 2 km) bis zu maximal 25,56 Euro (bis zu 25 Kilometer bei Nacht) beträgt.
Mehr nicht!
Vor allem, so stellte die Bundesärztekammer klar, „keine Hausbesuchsziffer und deshalb auch keine Nacht- und Sonntagszuschläge ....und ebenso auch keine Formulargebühr“.
Insgesamt darf also ein Totenschein höchstens 76,56 kosten. In der Praxis aber sieht das anders aus: dort werden durchschnittlich über 100 Euro,manchmal bis zu 200 Euro berechnet. Vielfach werden zusätzlich noch „Beratung“ oder Sonntags, Feiertags- oder Nachtzuschläge berechnet. Oder auch eine „Besuchs- oder Beratungsgebühr“. Die aber ist unzulässig, denn: Ein Toter kann nicht beraten werden. Daher darf sie nur dann abgerechnet werden, wenn der Patient noch gelebt hat, als der Arzt gerufen wurden. Oder man zumindest vermutete, dass der Patient noch lebte. Dann aber ist für diesen Teil noch die Krankenkasse zuständig.
Die Ärztekammern und andere Institutionen beschwerten sich zwar über dieses „empörende Unrecht“, sahen sich aber nach mehreren Gerichtsurteilen dazu gezwungen, von dieser Praxis, die vorher sogar von manchen Landesärztekammern empfohlen wurde, abgeraten.
Immer wieder werden überhöhte Rechnungen der Ärzte öffentlich. Der Grund: die Rechnungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen sondern müssen von den Hinterbliebenen bezahlt werden, bzw. werden an den Bestatter gesandt, wo sie oft in der Gesamtrechnung als „Fremdkosten“ oder „Gebühren“ untergehen.
Eindeutige Abzocke, über die ein seriöser Bestatter seine Kunden informieren und vor der er sie schützen sollte.
Weitere Informationen in meinem Buch „Todsichere Geschäfte. Wie Bestatter, Behörden und Versicherungen Hinterbliebene ausnehmen“ - überarbeitete und aktualisierte Taschenbuchausgabe – erscheint Januar 2009 (Ullstein/Econ) und auf meiner Internetseite: www.Lighthouse-Film.de



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